Müssen Pokergewinne versteuert werden? Darf der Staat tatsächlich Pokerspieler besteuern? Immer wieder tauchen diese spannenden Fragen in der Poker-Community auf. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das brisante Thema Poker und Steuer.
» Sind Spielschulden einklagbar?
» Sind Pokergewinne steuerfrei?
» Ist Online-Poker in Deutschland verboten?
» Ist Poker in Deutschland strafbar?
» Das Eddy-Scharf-Urteil kurz und knapp
Pokergewinne und Einkommenssteuer
Grundsätzlich müssen Gewinne aus Pokerspiel, ähnlich wie Lottogewinne, nicht nach dem Einkommensteuergesetz versteuert werden. Der abschließende Einkünfte-Katalog dieses Gesetzes sieht keine Besteuerung von Einkünften aus Glücksspiel vor.
Anders sieht es natürlich bei einem Vertragsspieler aus, der von einer Pokerseite ein Gehalt als Werbeträger bezieht. In dem Fall erfolgt die Besteuerung ganz normal nach dem Einkommensteuergesetz, schließlich bestreitet der Betreffende seinen Lebensunterhalt aus den Sponsorengeldern.
Pokergewinne und Gewerbesteuer
Viele Finanzämter sind mittlerweile der Ansicht, dass es sich bei Spielern, die regelmäßig Gewinne machen, um Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit handelt. Diese Steuern können auch ohne Anmeldung eines Gewerbebetriebes erhoben werden. Nach anderer Ansicht ist eine Besteuerung auf dieser Grundlage nicht möglich, da den Spielern die Gewinnerzielungsabsicht fehle. Die Tatsache, dass Glücksspiel in Deutschland eigentlich verboten ist, ändert grundsätzlich erst mal nichts der Besteuerbarkeit, auch Gelder aus Drogengeschäften, Schwarzarbeit o. Ä. werden in der Praxis besteuert.
Das Finanzgericht Köln hat am 31. Oktober 2012 im Fall Eddy Scharf entschieden, dass Pokergewinne im Einzelfall versteuert werden müssen.
Kann man im Ernstfall die Kosten geltend machen?
Natürlich können die Pokerspieler im Falle einer Besteuerung auch ihre Kosten geltend machen. Bei Hotelkosten, Reisekosten und sonstigen Aufwendungen ist dies meist unproblematisch. Schon die Buy-ins werden aber oft schwer nachzuweisen sein, es ist mehr als zweifelhaft, ob Casinos Quittungen hierüber ausstellen. Auch bei Cashgames dürften Nachweise der Kosten jeglicher Art schwer zu führen sein.
Wie kommen die Steuerbehörden an Informationen?
Leider hat es sich mittlerweile bei den Finanzämtern herumgesprochen, dass man auf Seiten wie Hendon Mob Database usw. relativ leicht die Ergebnisse eines Spielers über einen bestimmten Zeitraum einsehen kann. Auf den Ämtern wird aber oft nicht beachtet, dass in der Liste nur die Gewinne aufgeführt sind, die zahlreichen Eintrittsgelder, bei denen man ohne Gewinn ausscheidet, fehlen natürlich. Bei Online-Gewinnen und Cashgames haben die Behörden mit dem Nachweis ihre Probleme.
Allerdings tauchen Online-Gewinne, die ausgecashed werden, im Normalfall auf deutschen Konten auf. Hier sind leider häufig Geldwäscheanzeigen seitens der Banken zu verzeichnen. Zudem droht die Gefahr, dass eine „Steuer-CD“ auch mal von Seiten der Plattformanbieter, zum Beispiel einem in Ungnade gefallenen Mitarbeiter, den Behörden angeboten wird.
Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
Eine Selbstanzeige an die Steuerbehörden kann im Einzelfall Sinn machen, sofern man regelmäßige Einkünfte aus dem Pokerspiel erzielt hat. Dies sollte aber vorher unbedingt mit einem Anwalt abgesprochen werden. Hat man dagegen nur einmal oder zweimal einen signifikanten Betrag gewonnen, fehlt es an der Regelmäßigkeit und eine Selbstanzeige ist nicht erforderlich.
Ein Steuerbescheid liegt im Briefkasten – was tun?
Grundsätzlich sollte man sich bei einem Steuerbescheid, der auf Gewinne aus Pokerspiel abstellt, an einen Anwalt wenden. Es können Fristen laufen und allzu leicht sagt oder schreibt man das Falsche, was dann nicht rückgängig gemacht werden kann. Gegen den Steuerbescheid sollte man Rechtsmittel einlegen, da er sonst rechtskräftig und vollstreckbar wird.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Informationen keine Rechtsberatung nach dem Gesetz darstellen und auch keine Rechtsberatung ersetzen können, da eine solche immer die Kenntnis aller Einzelumstände, insbesondere des konkreten Einzelfalls, voraussetzt.
Die Autoren
Dr. Robert Kazemi ist Rechtsanwalt bei Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG in Bonn. Er vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten im Glücksspielrecht und kennt alle relevanten Entscheidungen. Kontakt: Dr. Robert Kazemi, Rheinallee 27, 53173 Bonn, Tel: +49 (0)228 – 3500 89-0, www.medi-ip.de
Jan Meinert, LL.M. ist Volljurist, Redakteur und Buchautor. Er beschäftigt sich seit Jahren auch mit den rechtlichen Aspekten des Pokerspiels in Deutschland. Sein Buch “Die Poker Schule” avancierte zum bestverkauften Pokerbuch Deutschlands. Er lebt heute in Bonn.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 16.05.2012.