Grundsätzlich sind Schulden in der Pokerwelt ein großes Thema. Ständig wird man um Geld ‘angehauen’, viele Spieler schulden einander Unsummen. Im Idealfall sollte man einfach keine Schulden machen, streng nach dem Motto “Schulden sind für Loser”.
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Im ersten Artikel unserer neuen Serie “Poker, Recht und Steuer”, die in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi aus Bonn entstanden ist, widmen wir uns dem Thema Schulden. Nach und nach werden wir in der Serie alle rechtlichen Aspekte rund um das Pokerspiel beleuchten.
Pokerschulden sind unverbindlich aber erfüllbar
Grundsätzlich muss zwischen Schulden aus dem Pokerspiel und normalen Schulden unterschieden werden.Schulden, die aus dem Pokerspiel selber resultieren, sind Naturalobligationen nach § 762 BGB und müssen nach dem Gesetz nicht bezahlt werden. Beispiel: Ich habe eine Partie Heads-Up-Poker verloren und schulde meinen Gegner deswegen 200 Euro.
Die Vorschrift des § 762 BGB bewirkt, dass man Geldschulden aus Pokerspielen grundsätzlich nicht zahlen muss und diese auch nicht gerichtlich geltend gemacht werden können. Habe ich das Geld aber bereits bezahlt, kann ich es nicht mehr zurückverlangen. Der Gesetzgeber will durch diese Vorschrift der Selbstgefährdung durch die Spielleidenschaft entgegentreten.
Ist eine Umgehung möglich?
Man kann den unverbindlichen Charakter der Spielschulden auch nicht dadurch umgehen, dass man den Schuldner beispielsweise ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lässt oder einen Darlehensvertrag über die geschuldete Summe vereinbart. Dies besagt § 762 II BGB.
Das ist die Gesetzeslage. Will man in der Pokerwelt seinen guten Namen wahren, sollte man aus Anstand natürlich stets seine Spielschulden begleichen.
Normale Schulden
Leihe ich einem Pokerspieler Geld, handelt es sich um normale Schulden, die in der Regel unter den normalen Darlehensvertrag nach § 488 BGB fallen. Ob der Schuldner das Geld für Poker, seine Miete oder für sein Auto ausgibt, spielt dabei keine Rolle. Diese Schulden kann ich zurückverlangen, notfalls auch gerichtlich.
Praktisch ist vor allem wichtig, dass ich mir als Gläubiger vom Schuldner eine schriftliche Bestätigung über die Schulden geben lasse. Ansonsten kann es im Ernstfall zu Beweisschwierigkeiten kommen. Hier man sich zum Beispiel einen Muster-Darlehensvertrag herunterladen.
Ausnahme Turnierbeteiligungen
Eine Ausnahme bildet in dem Rahmen Geld, das ich einem Spieler als spielförderndes Mittel geben. Wenn ich beispielsweise einem Spieler einen Teil des Turnier-Buy-ins bezahle, einen so genannten “share”, fällt das unter die Vorschriften des § 762 BGB. Dies kommt daher, weil ich mich als Gläubiger dann mittelbar an dem Spiel beteilige. Das Geld kann dann nicht gerichtlich eingeklagt werden, ist es bezahlt, kann es – genau wie oben zu § 762 BGB beschrieben – nicht zurückgefordert werden.
§ 762 BGBSpiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Informationen keine Rechtsberatung nach dem Gesetz darstellen und auch keine Rechtsberatung ersetzen können, da eine solche immer die Kenntnis aller Einzelumstände, insbesondere des konkreten Einzelfalls, voraussetzt.
Die Autoren
Dr. Robert Kazemi ist Rechtsanwalt bei Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG in Bonn. Er vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten im Glücksspielrecht und kennt alle relevanten Entscheidungen. Kontakt: Dr. Robert Kazemi, Rheinallee 27, 53173 Bonn, Tel: +49 (0)228 – 3500 89-0, www.medi-ip.de
Jan Meinert, LL.M. ist Volljurist, Redakteur und Buchautor. Er beschäftigt sich seit Jahren auch mit den rechtlichen Aspekten des Pokerspiels in Deutschland. Sein Buch “Die Poker Schule” avancierte zum bestverkauften Pokerbuch Deutschlands. Er lebt heute in Bonn.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 09.05.2012.