Die Kölner Richter haben sich im Fall Eddy Scharf wirklich Mühe gegeben – 16 Word-Seiten ist das wichtige Urteil vom 31. Oktober 2012 mit dem Aktenzeichen 12 K 1136/11 lang. Kein Wunder, schließlich sollen nicht zuletzt auf Grundlage dieser Entscheidung hunderte bis tausende deutsche Pokerspieler besteuert werden.
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Außerdem wurde die Revision zugelassen und allein schon deswegen muss das Urteil gut und ausführlich begründet sein.
Wir von PokerOlymp haben das Urteil in Gänze gelesen, analysiert und die wesentlichen Überlegungen der Kölner Richter für Sie kurz und knapp zusammengefasst.
Poker ist für Eddy Scharf ein Geschicklichkeitsspiel
Das Gericht argumentiert, dass Poker zwar von weiten Teilen der Literatur und der Rechtsprechung als Glücksspiel angesehen werde, bei der Beurteilung, ob steuerlich ein gewerbliches Unternehmen vorliege, müsse aber auf die Gegebenheiten des Einzelfalles abgestellt werden.
Eddy Scharf sei eben kein Durchschnittsspieler und sein Erfolg beim Turnierpoker sei überwiegend von seinem Geschick abhängig. Das Gericht erwähnt in dem Zusammenhang sogar seine Fähigkeiten als Pilot. So verfüge er “insbesondere über Kenntnisse der Elektrotechnik, Aerodynamik, Navigation und Meteorologie, also stark mathematisch geprägter Fachgebiete”. Dies sei “die erforderliche Wissensgrundlage für die Erstellung auch schwierigerer Wahrscheinlichkeitsberechnungen”.
Auch psychologisch sei Eddy seinen Mitspielern überlegen, er könne “binnen Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen, die über das Leben vieler Menschen entscheiden können”.
Dazu habe Eddy seine Fähigkeiten auch in einer DVD-Pokerschule, als Fernsehkommentator und in einem Internetblog zur Schau gestellt. Nicht zuletzt beweise auch sein Erfolg bei Poker, dass er eben kein Durchschnittsspieler sei.
Damit hat das Gericht im Prinzip die Quadratur des Kreises vollzogen: Auf der einen Seite Poker als Glücksspiel, das nur in staatlichen Casinos gespielt werden darf und dort Einnahmen für den Staat generiert. Im Einzelfall aber doch Geschicklichkeitsspiel, das besteuert werden kann und so wiederum Einnahmen für den Fiskus generiert.
Ausgaben können von Eddy Scharf nicht belegt werden
Das Gericht hat entschieden, dass den Einnahmen aus dem fraglichen Jahr 2008 in Höhe von 121.686,59 Euro abzüglich Erlösschmälerungen i.H.v. 4.200 Euro keine Ausgaben gegenüberstünden. Eddy habe diese Ausgaben nicht ausreichend belegen können. Die “Betriebsausgabenbeträge werden nur in einer Summe ausgewiesen, ohne sie im Einzelnen aufzuschlüsseln”, argumentiert das Gericht.
Das von Eddy Scharf vorgebrachte Argument, dass ein detaillierter Nachweis der Eintrittsgelder in Höhe von 120.429,33 Euro nicht zumutbar sei, da bislang alle Beteiligten von der fehlenden Steuerbarkeit ausgegangen seien, ließ das Gericht nicht gelten. Auch seien seine Reisekosten nicht in Abzug zu bringen, da die “hauptsächlichen Aktivitäten über Zeiträume von 3-4 Wochen in seinem Haupturlaub stattgefunden hätten”.
Das Gericht verkennt hier, dass in der Hendon Mob Database nur die Turniere aufgelistet sind, in denen man auch gecasht hat. Buy-ins für Turniere, in denen man nichts gewonnen hat, gibt es für das Gericht anscheinend nicht. Hier stellt sich zusätzlich die Frage, wie man diese Ausgaben überhaupt belegen soll.
Das Gericht hat die Revision zugelassen
Das Gericht erkennt, dass dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung hat und hat deswegen eine Überprüfung desselben durch den Bundesfinanzhof zugelassen. Eine Revision ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie durch das Finanzgericht ausdrücklich – wie hier geschehen – zugelassen wird.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 30.12.2012.