Jetzt hat er es also getan. Lange wurde spekuliert, ob Eddy Scharf mit seinem Steuerrechtsfall den Gang nach Karlsruhe wagt, jetzt wurde bekannt, dass er zusammen mit seinen Anwälten eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Laut einem Bericht von PokerStrategy sind Eddy Scharf und seine Anwälte der Meinung, dass die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in Gefahr ist, da einige Gerichte Poker als Glücksspiel ansehen, andere – hier sind die Finanzgerichte gemeint – aber nicht.
Der Fall Eddy Scharf
Vor einigen Jahren hatte das Finanzamt Eddy Scharfs Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert, ein Novum, nie zuvor hatte ein deutscher Pokerspieler seine Gewinne versteuern müssen.
Das Finanzgericht Köln hat im Jahr 2013 entschieden, dass die Einkünfte des Klägers aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbar sind.
Hiergegen legte Eddy Scharf Revision vor dem Bundesfinanzhof ein.
Der 10. Senat des Bundesfinanzhofes hat das Urteil des Finanzgerichts Köln bestätigt und festgestellt, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
Verfassungsbeschwerde als letzte Möglichkeit
Eigentlich war der Rechtsweg nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes als oberstes Gericht in Steuersachen erschöpft.
Es gibt aber noch eine allerletzte Möglichkeit, das unangenehme, letztinstanzliche Urteil aus der Welt zu schaffen: Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem Personen die Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können.
Erste große Hürde: Annahme
Die Verfassungsbeschwerde muss aber zunächst durch das Verfassungsgericht angenommen werden, hierbei wird die eigentliche Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung prognostiziert und an dieser Stelle scheitern bereits viele Beschwerden.
Das Annahmeverfahren dient der Selektion der Verfassungsbeschwerden und soll ein laut den Rechtsgelehrten ein „Ventil gegen eine Überflutung des Bundesverfassungsgerichts“ sein.
Hoffen wir, dass Karlsruhe den Fall annimmt und dann sehen wir weiter. Auch wenn die Erfolgschancen nicht unbedingt riesig sind, ist es begrüßenswert, dass Scharf sich gegen das willkürlich anmutende Verhalten des Staates im Bezug auf Poker wehrt.
Geschäftsleute wie beispielsweise Leon Tsoukernik, der Boss des King’s Casino in Rozvadov, hatten Scharf im Vorfeld finanzielle Hilfe für den Gang nach Karlsruhe zugesichert.
>> Vollständiges Urteil des Bundesfinanzhofes im Fall Eddy Scharf
>> Sollte Eddy Scharf mit seinem Fall vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe?
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 13.01.2016.